Ist eine leere Druckerpatrone oder ein leerer Toner Elektroschrott im Sinne des ElektroG?
|Nach den Vorschriften des Elektrogesetzes, ist jeder Verbraucher verpflichtet elektronische Geräte selbst zu entsorgen. Dafür kann er entweder die kommunalen Sammelstellen nutzen, oder den Elektro-Schrott an einen Händler zurück geben. Bei Geräten, die kleiner als 25 cm sind, ist jeder Händler, der eine Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern hat verpflichtet, den Elektromüll entgegenzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Doch ist eine Druckerpatrone überhaupt ein Elektrogerät? Und wie sieht es mit Tonerkartuschen aus?
Wenn eine Druckerpatrone ausschließlich ein Behälter mit Tintenflüssigkeit ist, oder ein Toner lediglich mechanisch bewegliche Teile enthält, dann ist es per Definition nicht ein Elektrogerät. Befindet sich allerdings ein Chip auf der Kartusche, der beispielsweise die Seitenzahl speichert oder eine Füllstandsanzeige bereitstellt, dann wird aus der leeren Druckerpatrone Elektroschrott.
Tipp: Entfernen Sie den Chip um die Entsorgung zu vereinfachen
Bei vielen Druckerpatronen und Tonern ist der Chip einfach nur aufgesteckt und kann somit sehr einfach entfernt werden. Handwerklich begabte Anwender können auch mit Hilfe eines Schraubendrehers den Seitenchip herunter brechen. Dann muss nämlich nur noch der Chip gesondert entsorgt werden. Die restliche Kartusche kann dann über den Hausmüll entsorgt werden.

Tipp: Senden Sie die komplette Kartusche zu Tonerdumping
Umweltfreundlicher als die Entsorgung einer Druckerkartusche in den Hausmüll, ist das Zurücksenden der Leerpatrone zu Tonerdumping. Dort werden die Druckerpatronen sortiert und entweder fachgerecht entsorgt, oder zu einer Fabrik geschickt. Dort wird die Patrone wiederbefüllt. Bei ausgewählten Druckerpatronen gibt es dafür auch noch eine Gutschrift, die mit der nächsten Bestellung verrechnet werden kann.
die Originalhersteller (wie z.B. Hewlett Packard, Samsung, Kyocera, Lexmark, Konica Minolta und Dell) kennzeichnet ihre Tonerkartuschen bzw. Tintenpatronen mit dem Zeichen für Elektronikschrott
Im ElektroG2 § 3 „Begriffsbestimmungen“ Absatz 1 steht:
„Elektro-und Elektronikgeräte: Geräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1 000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1 500 Volt ausgelegt sind und zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind“
die Stiftung EAR verweist unter diesem Link (https://www.stiftung-ear.de/de/verbraucher/elektro-und-elektronikgeraete) darauf, dass diese zum Elektronikschrott gehören
Ministerien jeweiliger Bundesländer, die wir um eine Stellungnahme zu diesem Thema gebeten haben, verweisen ebenfalls auf die Stiftung EAR
Für welche Druckerpatronen erhält man eine Gutschrift?
Eine Liste finden Sie hier: https://www.toner-dumping.de/leergut.pdf